Mietgegenstand
Veränderungen am Mietgegenstand, insbesondere An- und Einbauten sowie die Verbindung mit anderen Gegenständen sind ausdrücklich untersagt. Der Mietgegenstand samt Bestandteilen und Zubehör bleibt während der gesamten Mietdauer ausschliesslich Eigentum des Vermieters. Der Gefahrenübergang auf den Mieter erfolgt bei Abholung des Mietgegenstandes beim Vermieter.

Vertragsdauer
Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der Abholung bzw. zu dem für die Abholung vereinbarten Zeitpunkt, zu dem der Vermieter den Mietgegenstand bereit gestellt hat. Die Mietzeit endet mit dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsgemässem Zustand dem Vermieter übergeben wird, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Eine Verlängerung über die Vertragsdauer hinaus bedarf eines entsprechenden Übereinkommens.

Sollte die Nutzung des Mietgegenstandes durch einen technisch nicht vom Mieter verursachten Defekt während der vereinbarten Mietdauer ganz oder teilweise unmöglich sein, so erhält der Mieter eine Refundierung des Mietzinses oder eine kostenlose Verlängerung der Mietdauer im Ausmass der entgangenen Miettage.

Mietzins
Der vereinbarte Mietzins ist für die Mietdauer innerhalb von 20 Tagen zu begleichen, dies gilt auch für den Fall der Verlängerung des Mietverhältnisses.

Verzug bei Rückgabe
Für den Fall der nicht rechtzeitigen Rückstellung des Mietgegenstandes bei Ablauf der vereinbarten Mietdauer ist der Mieter verpflichtet, pro angefangenem Kalenderwoche der Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ein Mietentgelt von 50. SFr. zu bezahlen. Der Vermieter ist darüber hinaus berechtigt, im Falle des Verzuges Fahrtkosten und Arbeitszeit für die allfällige Abholung des Mietgegenstandes beim Mieter gesondert zu verrechnen.

Übergabe, Rücknahme
Der Vermieter hat den Mietgegenstand in gereinigtem und betriebsbereitem Zustand zur Abholung bereit zu halten. Dasselbe gilt für den Mieter bei Rücklieferung an den Vermieter.

Haftung
Der Mieter haftet für jede Beschädigung bzw. den Verlust des Mietgegenstandes während der Mietdauer ohne Rücksicht darauf, ob die Beschädigung bzw. der Verlust durch sein Verschulden oder das seiner Hilfspersonen, durch Verschulden Dritter verursacht ist.

Reparaturen
Alle Mängel und Beschädigungen am Mietgegenstand sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Die Durchführung von Reparaturen wird ausschliesslich vom Vermieter durchgeführt und dem Mieter vollumfänglich verrechnet.

Sonstige Bestimmungen
Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden vor Vertragsabschluss nicht geschlossen.

Rücktritt vom Vertrag durch den Vermieter
Der Vermieter ist berechtigt, bis zur Übergabe des Mietgegenstandes vom Vertrag zurückzutreten, wenn dieser aufgrund von technischen Defekten, notwendigen Reparaturen, nicht vertragsgemässer Rückstellung durch den Vormieter oder sonstiger nicht vom Vermieter zu vertretenden Gründen zum Beginn der Vertragsdauer nicht zur Verfügung steht. In diesem Fall hat der Mieter Anspruch auf Rückerstattung aller geleisteten Anzahlungen, verzichtet jedoch auf jegliche weitergehenden Ansprüche aus welchem Rechtsgrund auch immer gegenüber dem Vermieter. Für allfällige Streitigkeiten wird der Gerichtsstand 8832 Wollerau vereinbart.

Internetbuchung
Der Mieter hat die Möglichkeit sich über die Mietpreise über www.werbedruck.ch oder auf www.variorent.ch zu informieren bzw. zu buchen.

© 2015 wbf werbedruck ag, Fürtistrasse 5, 8832 Wollerau, Stand Oktober 2009

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